Estland – Umfrage zu Beschäftigung und Sozialleistungen

Im Juli 2016 tritt in Estland ein neues Sozialversicherungssystem mit Leistungen für ältere beschäftigte Menschen mit Behinderungen in Kraft. Es richtet sich nach ihrer Beschäftigungsfähigkeit. Nach diesem System wird ermittelt, ob Behinderte in der Lage sind, eine Beschäftigung auszuüben (keine Sozialleistungen), teilweise Arbeitsfähig (50 % Sozialleistungen) oder nicht arbeitsfähig (100 % Sozialleistungen). Unsere derzeitige Praxis beruht auf Behindertenrenten, wonach Blinde beispielsweise als 100 % nicht arbeitsfähig eingestuft werden.

Einige Blinde und Sehbehinderte sahen sich jedoch durchaus in der Lage, einer Arbeit nachzugehen. Um einen Überblick über die Gesamtsituation zu bekommen, führte der Estnische Blindenverband 2015 eine Umfrage durch. Landesweit wurden 228 blinde und sehbehinderte Menschen befragt. 34 % der Befragten, was 76 Personen entspricht, nahmen am Arbeitsmarkt teil. Insgesamt wurden 25 verschiedene Beschäftigungsfelder erwähnt, und 9 % der Befragten waren selbstständig. Dabei ist die Liste der Arbeits- und Beschäftigungsfelder sehr unterschiedlich und reicht von Hand- und körperlicher Arbeit bis hin zu intellektueller und kreativer Arbeit. Die Ergebnisse zeigen, dass es äußerst wichtig ist herauszufinden, was zu den individuellen Fähigkeiten und besonderen Bedürfnissen eines jeden paßt.

Wir wissen, dass Hilfsmittel und Anpassungen äußerst notwendig sind, damit blinde und sehbehinderte Menschen in die Gesellschaft integriert werden können. In vielen Fällen ist Barrierefreiheit dabei eines der Hauptprobleme. Für 2016 plant der Estnische Blindenverband daher, ein Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit zu werden. Außerdem arbeiten wir an einem Handbuch für Empfehlungen zu Barrierefreiheit, das die besonderen Bedürfnisse Blinder und Sehbehinderter berücksichtigt.