Ein Buch ist ein Buch – die Mehrwertsteuer sollte keine Lesebarriere sein

Wir haben auf die EU-Konsultation zur Mehrwertsteuer auf elektronische Veröffentlichungen, einschließlich E-Books, geantwortet. Die derzeitigen Regelungen zur Mehrwertsteuer diskriminieren blinde und sehbehinderte Menschen, die keine Bücher in Standarddruckschrift lesen können. Nur 5 % aller veröffentlichten Bücher in Industrieländern (und weniger als 1 % in Entwicklungsländern) werden in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten hergestellt, darunter Braille, Großdruck und Audio. Erschwinglichere E-Books würden daher mehr Gelegenheiten bieten, Lesematerial für mehr lesebehinderte Menschen bereitzustellen. In unserer Antwort auf die Konsultation betonten wir, dass es wichtig sei, sämtliche Einsparungen der Mehrwertsteuer direkt an die Kunden weiterzugeben. Zudem riefen wir die EU dringend dazu auf, den Marrakesch-Vertrag schnell zu ratifizieren, der es Organisationen für Blinde und Sehbehinderte und Blindenbibliotheken ermöglichen würde, ihre zugänglichen Bücher mit anderen Organisationen weltweit auszutauschen, in deren Ländern dieselbe Sprache gesprochen wird.

Unsere Antwort auf die Konsultation können Sie auf folgender Seite nachlesen: http://www.euroblind.org/media/position-papers/EBU-response-Public-Consultation-reduced-VAT-rates-for-electronically-supplied-publications.docx

Von Carine Marzin, Vorsitzende des Kampagnennetzwerks der Europäischen Blindenunion