Texte in Brailleschrift begegnen sehenden und sehbehinderten Menschen nur selten im Alltag. Sie sehen und nutzen Informationen in gedruckter Form, ob in normaler Schrift oder vergrößert.
Eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 machte jedoch die Beschriftung sämtlicher Medikamentenpackungen und Behälter in Braille zur Pflicht. Der Produktname und grundlegende Angaben zur Stärke aktiver Substanzen müssen dabei erkennbar sein. Dies hat zu einer einzigartigen Verfügbarkeit von Braille auf nahezu allen Medizinprodukten geführt, für sehende Nutzer sichtbar und für Blinde eben tastbar.
Dies hat viele positive Auswirkungen. Erstens können diejenigen, die die Brailleschrift zumindest in der Praxis nutzen / lesen können, jetzt die unterschiedlichsten Medizinprodukte auseinanderhalten, ohne sehende Hilfe zu Rate ziehen und eigene Selbsthilfestrategien erfinden zu müssen, um sich zu merken, welche Verpackung welche Pillen oder Salben enthält. Früher musste man sich aller möglichen Tricks bedienen, von Gummibändern, Klammern bis Klebestreifen, usw., um sie taktil auseinanderhalten zu können. Jetzt können wir die Namen usw. Auf der Verpackung mit den Fingern lesen.
Zweitens führt dies zu mehr Sicherheit und Unabhängigkeit. Nutzer der Brailleschrift können nun das gewünschte Produkt jederzeit selbständig erkennen.
Drittens kann man so aufzeigen, wie großartig und nützlich die Brailleschrift ist. Dadurch wird der Gedanke deutlich, dass überall dort, wo es Brailleschrift gibt, auch ein triftiger Grund besteht, sie zu Nutzen. Je präsenter die Brailleschrift ist, desto mehr Gründe gibt es, sie zu erlernen und zu nutzen, um unabhängiger zu werden, was wiederum zu mehr Zufriedenheit führt. Natürlich sahen die Pharma- und Verpackungsindustrie die EU-Verordnung zunächst nicht als Feldzug für die Brailleschrift an. Mit der Zeit wurde man jedoch immer sensibler, was Unabhängigkeit und Sicherheit anbelangte, die einige der Gründe für die Verordnung waren.
Ein Blick zurück auf die Arbeit, die zu dieser Verordnung geführt hat, lohnt sich in diesen Zusammenhang. Dies wollen wir anhand einer abgeänderten Fassung eines Vortrags tun, den ich auf einem Braille Medizinforum gehalten habe, das vom 27.-28. Oktober 2006 in London stattfand. Grund für das Treffen waren die neuen EU-Vorschriften, mit denen sich die Pharmaindustrie auseinandersetzen musste, die Braille auf Medikamentenpackungen zur Pflicht machen. Es gab viele technische Einschränkungen, die eine klare und leicht lesbare Beschriftung in Braille auf den Verpackungen erschwerten.
Im Dialog und bei der Standardisierungsarbeit, die im Anschluss erfolgten, gab es ein großes Interesse für vernünftige Ergebnisse, aber die Lobbygruppen der Blindenverbände mussten andauernd ihre Bedürfnisse und Forderungen formulieren und Lösungsentwürfe überprüfen, um die bestmögliche Schriftqualität in Braille zu gewährleisten. Meine Anwesenheit auf diesem Braille Medizinforum und meine Arbeit in der CEN Arena mit Kollegen aus Deutschland, Großbritannien und Spanien kann man als eine Art Wachhund-Funktion im positivsten Sinne beschreiben.
Im Folgenden möchte ich mich kurz Vorstellen. Zu jener Zeit hatte ich bereits den Vorsitz innerhalb der Arbeitsgruppe der Europäischen Blindenunion, die sich mit Braillebeschriftung auf Medizinprodukten, Anforderungen an Informationsbroschüren für Patienten und Evaluierungsfragen befasste, und hatte diese auch gut vorangebracht. Mit meinen Kollegen vertrat ich die Sehbehinderten in einer CEN-Arbeitsgruppe, die sich mit Braille auf Medikamentenpackungen befasste, und war Vorsitzender zweier sogenannter Taskforces zu detaillierten Fragen dieses doch sehr komplexen Themas.
Zu Beginn möchte ich ein vielleicht abgenutztes, jedoch nicht weniger gültiges Prinzip zitieren, welches wir alle verinnerlichen sollten: nichts über uns ohne uns. Liebes Publikum, ich glaube, dass es unter Ihnen keinen einzigen gibt, der es hinnehmen würde, wenn ihn betreffende Veranstaltungen, Chancen, Entscheidungen, usw. ohne ihn oder seine Vertreter durchgeführt würden oder erfolgten, bevor Sie nicht die Gelegenheit gehabt hätten, die Lage einzuschätzen und Bedenken zu äußern. Gleiches gilt für uns, die Blinden, oder jedwede Minderheit. Es ist bedeutungslos und nicht von besonderem Wert, wenn sogenannte Experten, Technokraten oder Fachkräfte in unserem Namen Entscheidungen treffen, ohne uns die Möglichkeit zu geben, vorzusprechen und unser Fachwissen und unsere Erfahrung als Endverbraucher einzubringen, die genau wissen, wo der Schuh drückt. Im Namen der Chancengleichheit, von Respekt und Würde, aber zugleich auch als kürzest möglicher Weg, bei dem die Endverbraucher schon in der Planungsphase einbezogen werden, wird Geld gespart, werden vernünftigere Entscheidungen getroffen, und wahrscheinlich ist die Zufriedenheitsgarantie höher, als wenn wir als Gruppe bei der Planung, Evaluierung und der Entscheidungsfindung außen vor gelassen würden.
Wichtig ist, dass diese Veranstaltung etwa zur Gleichen Zeit wie die Verhandlungen zur Schaffung von Artikel 9 (Zugänglichkeit) der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UNBRK) stattfand, welcher wie folgt lautet:
"Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für:
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste …
Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,
… um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird."
Obwohl dieser Text recht allgemein formuliert ist, glaube ich, dass er keinen Zweifel darüber aufkommen lässt, dass der Zugang zu Informationen auf Medikamentenpackungen nur ein Beispiel dafür ist, wie die Welt für Blinde zugänglich gestaltet werden kann und muss.
Schaut man sich einmal die in Frage kommende Minderheit genauer an, so hat schätzungsweise 1/30 der Bevölkerung in Europa eine Sehbehinderung, auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen von Blindheit. Darauf basierend, und eher gestützt auf Schätzungen und kaum knallharte Fakten, gibt es etwa 30 Millionen blinde und sehbehinderte Europäer, wovon 1/8 oder 3,75 Millionen blind sind, was in der Praxis bedeutet, dass sie keine Schrift mit den Augen erkennen können.
Die Art, wie diese Personengruppe heute Informationen bezieht, unterscheidet sich stark von derjenigen vor vielleicht 20 Jahren. Das Internet, Medien im Audioformat, auf Kassette aufgenommene, oder auf CD und anderen digitalen Medien im MP3-Format vorhandene Informationen, die in das sogenannte DAISY-Format gebracht werden, werden von vielen Späterblindeten bevorzugt eingesetzt. Die Anzahl blinder Computernutzer, die auf Informationen aus dem Web zugreifen, wächst stetig und ist nicht unbedingt auf die jüngere Generation beschränkt.
Dennoch, diese Art der Bereitstellung von Informationen für Blinde bedarf bestimmter Technologien, die nicht ad hoc zur Verfügung stehen. Auch stehen die Informationen nicht direkt in Bezug zum Produkt, das sie beschreiben sollen. Anders verhält es sich da bei der Brailleschrift, die beim Schreiben oder nach der Fertigstellung punktuell sozusagen unterm Finger bereitsteht, wenn man sie lesen kann. Braille auf einem Karton, einem Behälter oder einer Verpackung wird direkt mit dem darin befindlichen Inhalt assoziiert.
Die Fähigkeit, Braille über den Tastsinn zu lesen und die Informationen über die Finger zu begreifen, sich daran zu erinnern oder sie einfach wiederzuerkennen, bedingt:
- dass die Brailleschrift vollständig lesbar ist,
- dass der Nutzer/Leser die Braillezeichen beherrscht und
- dass der Tastsinn des Blinden intakt ist, damit er ertasten kann, was auf dem Produkt geschrieben steht.
Die Brailleschrift, die im Jahre 1825 von einem jungen Franzosen Namens Louis Braille entwickelt wurde, besteht aus einer Kombination von 2 senkrecht und drei waagerecht angeordneten Punkten. Dadurch ergeben sich insgesamt 2 mal 3, also 6 Punkte, was nach einfacher Rechnung 2 hoch 6 Punktkombinationen, also insgesamt 64 ergibt. Da eine der 64 Kombinationen alle gleich null ist, also keine Punkte, wird dies als Leerzeichen und nicht etwa als echtes Braillezeichen angesehen.
Heute gibt es neben der Vollschrift in vielen Ländern auch ein System bestehend aus einer Kombination von acht Braillepunkten, das für viele Sonderzeichen wie Prozentzeichen, griechische Buchstaben, den Backslash, den senkrechten Strich (Unterstrich), Aufzählungszeichen, usw. verwendet wird. Den mathematischen Genies wird längst aufgefallen sein, dass sich bei Kombinationen aus 8 Punkten 255 mögliche Braillezeichen ergeben. Wer jetzt auf die Idee kommt, dass sich dadurch Darstellungsprobleme lösen ließen, indem man etwa ein einheitliches Zeichen für das Mikrosymbol verwendet, wie es bei Mikrogramm zum Einsatz kommt, oder das Prozentwertzeichen und so weiter, den muss ich leider enttäuschen. Zum einen kennt nur ein Bruchteil der blinden Nutzer/Leser die landesspezifischen 8-Punkt-Systeme. Zum andern ist kaum jemand in der Lage, die viel Komplexeren Punktmuster bei der 8-Punkt-Darstellung überhaupt zu erfassen. Zum dritten handelt es sich um ein System, das hauptsächlich für die Computernutzung vorgesehen ist. Und schließlich unterscheidet sich dieser 8-Punkt-Zeichensatz sogar von Land zu Land.
Sprachliche Besonderheiten wie die Menge und Art von diakritischen Buchstaben beeinflussen die Brailledarstellung eines jeweiligen Landes erheblich. Die Brailleschrift hat sich in den unterschiedlichsten Ländern entwickelt, also in einer Strukturierten oder eher zwanglosen Umgebung und beinahe ohne eine Koordinierung der Länder untereinander. So werden manchmal bestimmte gleich klingende Buchstaben, eher durch Zufall als durch Koordinierung, auch auf dieselbe Art dargestellt: das dänisch-norwegische æ (oder Asch) und Schwedisch-Finnische ä, die gleich klingen, jedoch an unterschiedlichen Stellen in der ANSI-Tabelle zu finden sind, werden mit derselben Punktkombination dargestellt, nämlich 345. Gleiches gilt für das o mit Schrägstrich (ø) und das ö, die beide mit den Punkten 246 dargestellt werden, worauf man sich in den jeweiligen Ländern unabhängig voneinander verständigt hatte.
Wo die Skandinavischen Alphabete 3 diakritische Zeichen haben, gibt es im Spanischen 7 solcher Buchstaben und noch mehr im Französischen. Jedes Mal, wenn ein Buchstabe in einer Sprache auftaucht, braucht man eine Darstellungsform durch eines der 63 Braillezeichen. Das “i” aigu wird in spanischer Brailleschrift durch die Punkte 34 dargestellt, während dieselbe Punktkombination auf Englisch und Dänisch einen Schrägstrich anzeigt.
Die Darstellungsformen innerhalb der Vollschrift für das Prozentzeichen, das Zeichen für Mikro in Mikrogramm, den Schrägstrich, usw. unterscheiden sich innerhalb Europas schon so dermaßen, und nationale Regulierungsgremien zur Brailleschrift hüten die Brailletabellen ihres jeweiligen Landes im Allgemeinen wie die sprichwörtlichen Löwen.
Ich könnte noch weitaus mehr Beispiele nennen, glaube aber, dass das nicht notwendig ist. Ein weiterer Aspekt, oder eine Besonderheit im neutralsten Sinne des Wortes, findet man beim Schreiben von Zahlen vor. In den meisten Ländern auf der Welt und innerhalb Europas wird das Zahlenzeichen benutzt (Punkte 3456), um anzuzeigen, dass es sich bei den nachfolgenden Braillezeichen um die Ziffern 1 bis 0 handelt, dargestellt durch die Buchstaben a bis j. Für frankophone Länder und bedingt dadurch, dass die Franzosen per Gesetz ihre Stellung untermauern wollten, wurde beschlossen, ein besonderes und ganz anderes Darstellungssystem für Zahlen in Vollschrift zu verwenden: Punkt 6 gefolgt von den ersten Buchstaben des Alphabets mit dem Punkt 6 dazu, wobei die null eine Sonderstellung einnimmt. So besteht die Ziffer 1 nach dem französischen System aus Punkt 6 gefolgt von den Punkten 16, und wäre damit gleichbedeutend mit dem skandinavischen Braillezeichen für das a mit Ringel. In Großbritannien und in Dänemark würde man die Ziffer eins mit den Punkten 3456 gefolgt von punkt 1, also dem Buchstaben a, schreiben. Das französische System heißt Antoine. So sonderbar und national einzigartig es auch sein mag, so verursacht es doch vielen Herstellern Kopfschmerzen, die ein Einheitliches System bevorzugen.
Ich möchte meinen Vortrag beschließen, indem ich näher auf Spezifikationen und Evaluierungsverfahren eingehe. Die Schlussfolgerungen mögen vage und alles andere als exakt und knapp gehalten sein. Ein Grund ist, dass es keinen bestehenden und anerkannten Standard gibt, kaum Forschungsergebnisse, die man als Grandlage für Spezifikationen verwenden könnte, und auch ist dieses Feld recht subjektiv und hängt von den vorhandenen Technologien ab.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen mit Ihrer Brille in Ihrem gemütlichen Wohnzimmer, einen lang erwarteten Brief in der Hand. Sie haben sich, dem Lesestoff angemessen, Ihren Gin Tonic eingeschenkt. Sie setzen sich, reißen den Briefumschlag auf, um sich in den Inhalt des Briefes zu vertiefen und erleben dieses irritierende Phänomen, dass ihre Brille beschlagen und von einer milchigen Substanz bedeckt ist, die Ihre Sicht verklärt. Sie wischen ihre Brille weiter ab und trocknen Sie, können aber kaum die Bedeutung erfassen und entziffern nur einige wenige Worte. Sie sind verärgert und verschütten schließlich Ihren Drink auf Ihrer Kleidung.
Was hat das jetzt mit unserem Thema zu tun? Nun, ich wollte Ihnen eine Analogie zu dem geben, was blinde Menschen erfahren, wenn sie mit schlechter, qualitativ minderwertiger, schwacher Brailleschrift konfrontiert werden. Ich weiß, dass mein Vergleich nicht ganz zutrifft, weil beschlagene Brillengläser und eine Barriere zwischen dem Text eher mit einer Person mit rauen Fingerspitzen oder eiskalten Händen verglichen werden sollten, die gut gedruckte Brailleschrift zu lesen versucht. Worauf ich aber hinaus will ist, dass die Frustration, mit der blinde Menschen beim Lesen von schwach gedruckter Brailleschrift bedingt durch eine unzureichende Punktstärke konfrontiert werden, dieselbe ist, wie Sie sie in meinem obigen Briefbeispiel fühlen würden.
Von der Verabschiedung der Verordnung bis zu einem gemeinsam beschlossenen Standard vergingen viele Jahre, in denen es regelmäßige Treffen zwischen Standardisierungsgremien, Blindenorganisationen und der EBU als beteiligter Vertreterin unserer Zielgruppe, der Pharma- und der Verpackungsindustrie gab. Der Prozess war interessant und lehrreich, wo wir uns als Bewegung für Blinde vieler technischer Schwierigkeiten bewusstwurden, die uns bis dato nie in den Sinn gekommen wären, einschließlich der Angleichung nützlicher Braillezeichen. Im Laufe des Prozesses wuchs das Bedürfnis, Standards für die Mindesthöhe von Braillepunkten festzulegen, sowohl aus Gründen der Lesbarkeit als auch der Sicherheit: Können gute wie "schlechte" Punktschriftleser die Braillezeichen gleichermaßen lesen und sich sicher sein, dass die ertasteten Informationen auch richtig sind? Wie schwach können die Punkte sein, ohne dass dies zu Lasten der Sicherheit geht? Was wäre eine Toleranzschwelle für fehlerhafte Punkte (könnte also ein fehlender oder schwacher Punkt heißen, dass ein Braille-Leser auf die Idee kommen würde, der Inhalt einer bestimmten Substanz würde von den tatsächlichen Angaben abweichen, weil etwa ein Punkt weniger aus einer 6 eine 9 oder aus einer 7 eine 0 macht).
Daher wurde ein gemeinsames Forschungsprojekt unter der Leitung von Sarah Morley Wilkins mit der Universität Birmingham initiiert, das zum Teil von der Industrie und zum Teil von den teilnehmenden Nutzerorganisationen finanziert wurde, um einerseits eine für uns zufriedenstellende Punktstärke herauszuarbeiten, auf die die Industrie aber andererseits zwingend hinarbeiten sollte.
Abschließend noch ein letztes Wort zu Evaluierung. Eine Evaluierung von Text in Brailleschrift ist so wichtig wie jegliche Qualitätssicherung, um seiner Verantwortung gerecht zu werden, Haftbarkeitsansprüche zu vermeiden und Schaden zu verhindern. Braille kann geprüft werden, indem grafische oder PDF-Darstellungen mit Braillepunkten auf den Verpackungen verglichen werden. Um zu gewährleisten, dass die Brailleschrift tatsächlich korrekt und auch wirklich lesbar ist, müssen die Anforderungen an Brailleprotokolle auch Nutzerprüfungen beinhalten, die gewährleisten, dass nicht nur eine Objektive, sondern auch eine subjektive Prüfung erfolgt.
Dabei handelte es sich um komplexe Themen und nichts, das innerhalb einiger Wochen festgestellt und beschrieben wurde. Die Arbeit war für die Verordnung aber äußerst wichtig, und ich glaube, dass dadurch in anderen Bereichen als der Pharmazie ein breiteres Interesse geweckt und mehr Orientierungshilfen geboten werden können, etwa im Bereich Lebensmittelverpackungen.
Wie viele von Ihnen haben schon mal versucht, Orangensaft über ein Frühstücksschälchen Cornflakes zu schütten?
Von John Heilbrunn, Vizepräsident des Dänischen Blindenverbands.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der EBU-Website