Die EBU begrüßt nachdrücklich die Ankündigung eines EU-weiten Europäischen Behindertenausweises als eine der "Leitinitiativen" in der neuen Strategie für Behindertenrechte. Die EBU begrüßt auch die Verpflichtung, bis Ende 2023 einen Vorschlag für den Ausweis vorzulegen. In der Tat kann der Behindertenausweis eine sehr positive Rolle bei der Gewährleistung einer effektiven Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU spielen.
In den letzten Jahren hat die EBU die Erfahrungen mit dem laufenden Pilotprojekt des Europäischen Behindertenausweises in acht Mitgliedstaaten verfolgt und ist sich der Vorteile und Grenzen des Systems aufgrund der Rückmeldungen ihrer nationalen Mitgliederorganisationen in diesen acht Mitgliedstaaten voll bewusst.
Die EBU fordert die Akteure auf EU- und nationaler Ebene, Gesetzgeber sowie Organisationen der Zivilgesellschaft auf, auf eine Ausweitung der EU-Initiative zum Behindertenausweis zu drängen, um ihn zu dem zu machen, was Bürger mit Behinderungen bereits erwarten: nämlich ein EU-weites System zur Anerkennung von Behinderungen für den gleichberechtigten Zugang zu entsprechenden Dienstleistungen.
Genauer gesagt, neben der Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs, sollte es in der gesamten EU eine Angleichung hinsichtlich der damit verbundenen Vorteile geben, damit der Ausweis einen echten Mehrwert hat. Die Vorteile sollten attraktiver sein und ein breiteres Spektrum von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem täglichen Leben und im Bereich Tourismus abdecken, wie z. B. Verkehr und Zugang zu Museen.
Wir glauben auch, dass es absolut sinnvoll ist, nicht nur auf den Erfahrungen des laufenden Pilotprojekts in acht Mitgliedstaaten aufzubauen, sondern auch auf der europäischen Initiative für den Behindertenparkausweis, die hier durchaus relevant ist.
Über punktuelle Leistungen und Vorteile für Menschen mit Behinderungen hinaus sollten die Ausweise ein Instrument der gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus sein. Wir glauben, dass der pragmatische Weg nach vorne nicht darin besteht, zu versuchen, die verschiedenen Evaluierungssysteme von Behinderungen innerhalb der EU zu harmonisieren, sondern vielmehr, dem allgemeinen Ansatz im Bereich der sozialen Sicherheit folgend, die verschiedenen Gesetzgebungen zu koordinieren. Tatsächlich muss der Geltungsbereich der gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus ausgeweitet werden, und es ist wichtig zu klären, inwieweit dies geschehen soll, um den Ausweis zu einem sinnvollen Instrument zu machen, das den Bedürfnissen der Bürger mit Behinderungen gerecht wird.
Die EBU begrüßt die Zusage der Kommission, Organisationen von Menschen mit Behinderungen in die Umsetzung der Strategie einzubeziehen, und sie beabsichtigt, ihre volle aktive Rolle bei diesem Prozess einzunehmen. Die Disability Platform wird in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielen, und während wir diese Zeilen schreiben, freuen wir uns auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2021, um eine bessere Vorstellung davon zu bekommen, wie die Rahmenbedingungen für den Dialog aussehen werden.
Von: Maria Kyriacou, EBU-Generalsekretärin