EFAD (European Film Agency Directors Association) ist die Stimme der nationalen europäischen Filmagenturen und bringt die nationalen Film- und audiovisuellen Agenturen in ganz Europa zusammen. Die 35 EFAD-Mitglieder des in Brüssel ansässigen Verbandes sind staatliche oder regierungsnahe öffentliche Einrichtungen, die für die nationale Finanzierung des audiovisuellen Sektors zuständig sind und die Aufgabe haben, in allen Aspekten der audiovisuellen Politik zu beraten oder diese zu regulieren.
Auf nationaler Ebene haben die EFAD-Mitglieder die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Bürger bereits in ihre Programme integriert. Spezifische Unterstützung für Audiodeskription und Audiountertitel gibt es in der Tat in mehreren Ländern:
Frankreich CNC |
Spezielles Programm zur Erstellung von Audiodeskription und Untertitel-Dateien für Publikum mit sensorischen Beeinträchtigungen. (Website auf Französisch) |
Deutschland FFA |
Die Erstellung einer Version mit Audiodeskription und Untertiteln ist ein Auswahlkriterium für jedes Projekt, das zur Produktionsförderung eingereicht wird. Verwertung und Verbreitung: In den Kinos muss eine zugängliche Version vorgeschlagen werden (in der Regel das GRETA-System per Smartphone). |
Belgien (französischsprachig ) CCA |
Französischsprachiger Teil: Seit 2016 erhalten alle geförderten Filme einen zusätzlichen Zuschuss für die Erstellung einer Version mit Audiodeskription in Höhe von 5000€: https://www.amisdesaveugles.org/films-belges-audiodescription.html |
Belgien (niederländisch) VAF |
VAF gibt 5.000 EUR zusätzlich für Spielfilme und lange Animationsfilme (hauptsächlich), die von uns eine Produktionsförderung erhalten haben. |
Dänemark Dänisches Filminstitut |
Was die Audiodeskription für Blinde und Sehbehinderte anbelangt, so schreibt unsere Satzung vor, dass diese für im Kino gezeigte Filme verfügbar sein muss. Das bedeutet, dass der Produzent die Kosten in das Produktionsbudget aufnehmen muss und diese als förderfähige Kosten im Sinne der Produktionsförderung gelten. |
Großbritannien BFI |
Bei sämtlichen zur Produktion finanzierten Projekten besteht eine Vertragliche Verpflichtung, Audiodeskriptionsdateien (ebenso wie HOH-Untertitel – für Hörbehinderte) zu erstellen. Bei allen Titeln, die für den Vertrieb finanziert werden, besteht ebenfalls eine vertragliche Verpflichtung, eine Audiodeskription zu erstellen (und ebenso HOH-Untertitel - für Hörbehinderte). Diese Kosten werden durch das BFI getragen. |
In Bezug auf das MEDIA-Programm hat sich EFAD für ein stärkeres Budget und ehrgeizigere Initiativen zur Förderung europäischer Koproduktionen und europäischer Werke eingesetzt.
Der EFAD unterstützt auch die Forderung der EBU nach einer Verbesserung der Zugänglichkeit von Werken. Die Unterstützung von Audiodeskription ist bereits in den erstattungsfähigen Kosten der Programme für Vertriebs- und Verkaufsagenten des MEDIA-Programms enthalten, könnte aber von den Begünstigten besser genutzt werden und als Vorbild für gute Praktiken in der Filmindustrie dienen.
Julie-Jeanne Régnault, Generalsekretärin
Website: europeanfilmagencies.eu