Die Verordnung über die Rechte von behinderten Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf Flugreisen
Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (nachfolgend "Verordnung" genannt) wurde im Juli 2006 erlassen und gilt seit dem 26. Juli 2008 (mit Ausnahme von zwei Artikeln, die bereits im Jahr zuvor Gültigkeit hatten).
Ziel und Anwendungsbereich
Ziel der Verordnung ist es, behinderte Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die mit dem Flugzeug reisen, vor Diskriminierung zu schützen und sicherzustellen, dass sie die für sie notwendigen Hilfeleistungen erhalten.
Sie schützt jeden Menschen mit einer körperlichen Behinderung (sei diese sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder vorübergehend), einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung oder jedweder Ursache für eine Behinderung oder auch Menschen im Alter, deren Situation angemessene Aufmerksamkeit und die Anpassung des allen Fahrgästen zur Verfügung gestellten Dienstes an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert.
Sie gilt für Flughäfen in der EU und gewerbliche Fluggesellschaften bei Flügen mit Abflug, Transit oder Ankunft auf einem Flughafen in der EU.
EU-Passagierrechte im Flugverkehr
Wussten Sie, dass Sie als Fluggast bestimmte Rechte haben, wenn Sie mit dem Flugzeug reisen? Ist Ihr Flug erheblich verspätet oder wird er annulliert, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Fluggesellschaft muss Ihnen auch Verpflegung, Unterkunft und, innerhalb eines gewissen Rahmens, die Möglichkeit zur Telefon- oder Internetnutzung einräumen. Als Blinder, Seh- oder allgemein als Behinderter haben Sie auch einige Sonderrechte: Beispielsweise muss Ihnen der Flughafen beim Einsteigen ins Flugzeug behilflich sein. Die Fluggesellschaft kann Ihre Buchung nicht wegen Ihrer Behinderung ablehnen. Und in jedem Mitgliedstaat der EU gibt es eine offizielle Stelle, die Ihnen hilft, Ihre Rechte durchzusetzen, wenn etwas schief geht.
Häufige Probleme von Blinden und Sehbehinderten auf Flugreisen
Die häufigsten Probleme Blinder und Sehbehinderter auf Flugreisen wurden in einer Umfrage von der EBU unter ihren Mitgliederorganisationen untersucht. Trotz der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität wurden viele Probleme aufgezeigt.
Europäische Flughäfen und sehbehinderte Passagiere
Die Vorzüge und Freuden des Reisens sind ein Recht für alle, und die europäischen Flughäfen sind sich der wesentlichen Rolle bewusst, die sie dabei für all ihre Passagiere spielen. Die Übertragung der Zuständigkeiten bei Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Jahr 2008, als die Verordnung (EG) 1107/2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen in Kraft trat, stellte einen wichtigen Meilenstein dar. Die Verabschiedung und das anschließende Inkrafttreten dieser Verordnung waren wesentliche Veränderungen für den Flugverkehr und den Schutz von Passagierrechten. Dies ging sogar so weit, dass ihr Erfolg zu ähnlichen Gesetzen für sämtliche Verkehrsmittel führte.
Flugreisen für Blinde und Sehbehinderte mit Blindenführhunden
Angestellte von Flughäfen, Fluggesellschaften sowie Mitreisende verhalten sich dem Team aus Führhund und Halter gegenüber freundlich, wodurch das Reisen zu einem schönen sozialen Erlebnis werden kann. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass Extras, für die andere bezahlen müssen, kostenlos zur Verfügung stehen: Sitzplatzzuweisung, schnelle Sicherheit, bevorzugtes Boarding, schnelle Passkontrolle und Unterstützung durch Flughäfen. Blindenhunde scheinen keine Flugangst zu haben und sind ein Beispiel für bestes Hundeverhalten auf Reisen.