Die UNBRK und die EBU – Rechte werden Wirklichkeit
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Englisch) und dessen Fakultativprotokoll stellen eine bahnbrechende, umfassende Menschenrechtskonvention sowie ein internationales Entwicklungswerkzeug dar und bilden das Herzstück der Behindertenrechtsbewegung. Wir sollten uns auch vergegenwärtigen, dass es ein rechtsverbindliches Instrument zur Wahrung und Förderung von Rechten und der Würde behinderter Menschen darstellt. Die Konvention wurde am 13. Dezember 2006 am Sitz der Vereinten Nationen in New York angenommen und trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Aktuell haben 177 Länder die UNBRK und 92 Länder das dazugehörige Fakultativprotokoll ratifiziert.
Natürlich war die UNBRK von Anfang an ein Eckpfeiler der Arbeit der EBU, und wir haben nicht nur einen Großteil unserer Arbeit auf die darin verankerten Rechte ausgerichtet, sondern uns auch speziell mit dem Vertrag selbst befasst und damit, wie dieser unsere Mitglieder bei ihrer eigenen Kampagnen- und Lobbyarbeit auf internationaler, nationaler, lokaler und sogar individueller Ebene unterstützen kann.
Die Internationale Allianz für Menschen mit Behinderungen - die UNBRK in der Praxis: erzielte Fortschritte und noch zu leistende Arbeit
Seit der Verabschiedung der UNBRK vor 15 Jahren haben die Vertragsstaaten Fortschritte beim Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen gemacht.
Die Konvention bietet den Vertragsstaaten weiterhin einen Fahrplan zur Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, Strategien, Politischen Maßnahmen und Programmen zur Förderung von Gleichstellung, Eingliederung und zur Stärkung der Rolle von Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus haben die Vereinten Nationen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, Behindertenorganisationen und anderen Akteuren die Rechte von Menschen mit Behinderungen in die Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik einbezogen.
Die Umsetzung der UNBRK auf EU-Ebene
Trotz unserer gemeinsam vereinbarten Werte und Verträge sowie der Tatsache, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und ratifiziert haben, sehen sich Menschen mit Behinderungen im Alltag weiterhin mit zahlreichen Hindernissen und Diskriminierungen konfrontiert, die sie daran hindern, ihre Freiheiten und Grundrechte zu genießen.
Im vergangenen Jahr habe ich als Berichterstatter zum Bericht über den Schutz von Menschen mit Behinderungen gearbeitet und die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine Reihe von Initiativen umzusetzen, die sicherstellen sollen, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der EU-Grundrechtecharta stehen. Derzeit arbeite ich an dem Dossier "Auf dem Weg zu gleichen Rechten für Menschen mit Behinderungen". MdEP Alex AGIUS SALIBA.
Ein nationales Beispiel – die UNBRK ist sehr wertvoll für die Lobbyarbeit in Schweden
Die UNBRK ist ein wichtiges Instrument für die Arbeit des SRF (EBU-Mitglied in Schweden) für eine gleichberechtigte und barrierefreie Gesellschaft. Die Rechte in der UNBRK stärken Menschen mit Behinderungen und die Behindertenbewegung in Schweden.
Das schwedische Rechtssystem ist von Dualismus geprägt. Das bedeutet, dass UN-Konventionen vom Gesetzgeber umgesetzt werden und es nicht wie in einigen Ländern ist, wo sich eine Privatperson vor Gericht einfach auf die Konvention berufen kann.